




Es ist soweit, die fünfte Jahreszeit ist angebrochen und die Karnevalshochburgen Deutschlands befinden sich im Ausnahmezustand und auch Rolli-Fahrer feiern gern. Dabei sollte nicht nur an den Kater am nächsten Morgen sondern auch an den Heimweg von der Feier bereits frühzeitig gedacht werden. Alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist strafbar! Sowohl für Autofahrer, als auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen gilt es, sich zurückzuhalten, was den Alkoholkonsum betrifft. So kann einem alkoholisierten Rollstuhlfahrer sowohl eine Geldstrafe, als auch ein Fahrverbot drohen. www.leben-mit-ms.de berichtet über die Konsequenten, die eine alkoholisierte Rollstuhlfahrt haben kann und hält eine große Auswahl an Informationen rund um das Thema MS und Behinderungen bereit. Hilfreiche Tipps, um das Leben mit einer Behinderung zu meistern, stehen gut gegliedert und barrierefrei aufbereitet zur Verfügung.
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Wissenswertes für den Umgang mit und das Berichten über Menschen mit Behinderung
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